Information gemäß Verbrauchersteitbeilegungsgesetz

Die Volkssolidarität Reichenbach e.V.  nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichterstelle nach dem Verbraucherbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG) teil. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).